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Von der Eindringprüfung eines Werkstoffs, einer zerstörungsfreien Qualitätskontrolle, spricht man, wenn man sich die Kapillarkräfte feiner Risse an der Oberfläche eines Gussteils zunutze macht, um diese aufzuspüren. Auffindbar sind dabei Risse bis zu einem Mikrometer Breite. Das Verfahren liefert allerdings keine Aussage über die Tiefe einer Schadstelle. Und bei spröden Oberflächen kann eine Eindringprüfung zudem zu einer Scheinanzeige führen.
Für die Qualitätsprüfung wird die Oberfläche eines Werkstücks zunächst gereinigt und auch kleinste Spuren von Fetten oder Ölen beseitigt. Anschließend wird eine Kontrastfarbe, das sogenannte Eindringmittel, aufgetragen. Nach einer, für den jeweiligen Werkstoff charakteristischen, Einwirkzeit wird die Oberfläche erneut gesäubert und der Entwickler aufgebracht.
Dieses Material, meist ein feinkörniges Pulver mit starkem Farbkontrast zum Eindringmittel, verfügt über eine hohe Saugfähigkeit und zieht das in den feinen Schadstellen verbliebene Eindringmittel wieder heraus. Mittels der starken Farbabweichung können nun feinste Risse und deren Verläufe an der Oberfläche des geprüften Werkstücks identifiziert werden.
Nach dem Standard EN 1371-1 wird die Eindringprüfung auch mit der Abkürzung PT-Prüfung bezeichnet.
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