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Die Ultraschallprüfung, kurz UT-Prüfung nach EN 12680-1,-2,-3, bezeichnet eine zerstörungsfreie Kontrollmethode, bei der Schadstellen in Werkstoffen mittels Ultraschall aufgefunden werden können. Das Verfahren eignet sich für alle schallleitfähigen Materialien, und damit für Metalle, zur Ermittlung innerer und äußerer Fehlstellen und zur Messung von Schichtdicken.
Physikalische Grundlage der Ultraschallprüfung ist die je nach Medium unterschiedliche Ausbreitung von Schallwellen. Am Übergang von einem Material zu einem anderen, führt der sich ändernde Wellenwiderstand dazu, dass Schallwellen sich mit anderer Geschwindigkeit ausbreiten, die Richtung ändern oder teilweise reflektiert werden. Der reflektierte Anteil der Wellen ist dabei umso größer, je höher die Differenz des Wellenwiderstands der beiden Materialien ist.
Solch eine Grenzfläche, an der ein Schallimpuls reflektiert wird, kann ein Riss oder ein Hohlraum in einem Werkstoff sein. Mittels spezieller Messmethoden wird nach Aussendung eines Impulses ein Signalbild erzeugt, das die Bestimmung der Lage und der Größe der Fehlstelle im Werkstoff erlaubt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Messverfahren: das Reflexionsschallverfahren, auch Impuls-Echo-Verfahren genannt, und das Durchschallungsverfahren.
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